📈 Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuertarife: Das ändert sich 2025
💡 Einleitung: Steuerliche Entlastung für Bürger:innen
Das Jahr 2025 bringt für Steuerzahler:innen in Deutschland spürbare finanzielle Entlastungen mit sich. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Inflationsausgleichsgesetze und steuerlichen Anpassungen beschlossen, Freibeträge anzuheben, Kindergeld zu erhöhen и die Steuertarife anzupassen. Diese Maßnahmen sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen stärken und die kalte Progression abfedern.
Was sich konkret ändert, für wen sich das lohnt – und wie Sie davon profitieren können – lesen Sie in diesem Beitrag.
📌 1. Höhere Grundfreibeträge ab 2025
Der Grundfreibetrag ist jener Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Er dient der steuerlichen Sicherung des Existenzminimums. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundfreibetrag deutlich angehoben.
📊 Neue Werte (voraussichtlich):
Alleinstehende: von bisher 11.604 € auf 12.180 €
Verheiratete/Lebenspartner:innen (zusammen veranlagt): von bisher 23.208 € auf 24.360 €
Was bedeutet das?
Ein höherer Grundfreibetrag senkt automatisch die Steuerlast. Das heißt: Einkommen bis zur neuen Grenze bleibt steuerfrei – dadurch sparen vor allem Geringverdiener:innen und Durchschnittsverdienende.
👨👩👧 2. Mehr Kindergeld & höhere Kinderfreibeträge
Familien dürfen sich ebenfalls über Verbesserungen freuen. Sowohl das Kindergeld als auch die Kinderfreibeträge werden 2025 angepasst.
📌 Kindergeld:
Der Kindergeldbetrag bleibt 2025 stabil bei 292 € pro Kind und Monat, wie bereits im Vorjahr.
Eine Erhöhung ist für 2026 vorgesehen, aktuell jedoch noch nicht beschlossen.
📌 Kinderfreibetrag:
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 6.384 € auf rund 6.792 € (pro Kind, bei Zusammenveranlagung) steigen.
Dies betrifft insbesondere Eltern mit höherem Einkommen, da der Freibetrag für sie oft günstiger ist als das Kindergeld.
Gut zu wissen: Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag für Sie vorteilhafter ist (sog. Günstigerprüfung).
📉 3. Entschärfung der kalten Progression: Anpassung des Steuertarifs
Die sogenannte kalte Progression beschreibt den Effekt, dass Steuerzahler:innen aufgrund inflationsbedingter Lohnerhöhungen in höhere Steuerklassen rutschen – ohne real mehr Kaufkraft zu haben.
Um das zu verhindern, wird der Einkommensteuertarif angepasst:
Der Eingangssteuersatz von 14 % beginnt künftig erst bei einem höheren Einkommen.
Auch der Bereich für den Spitzensteuersatz (42 %) verschiebt sich nach oben – von bisher ca. 66.760 € auf etwa 70.000 €.
Der Reichensteuersatz (45 %) bleibt unverändert ab ca. 277.826 €.
Was heißt das konkret?
Viele Menschen werden durch die neue Tarifgrenze weniger Lohnsteuer zahlen, obwohl ihr Bruttolohn gleich bleibt oder nur leicht steigt. So bleibt mehr Netto vom Brutto – auch für die Mittelschicht.
🧾 Beispielrechnung: Was bringt das?
Eine alleinstehende Person mit einem Bruttolohn von 45.000 € im Jahr könnte je nach Steuerklasse und Abgabenlast durch die neuen Freibeträge und Tarifgrenzen bis zu 300 € jährlich sparen.
Familien mit zwei Kindern und einem Einkommen von 80.000 € könnten durch Kinderfreibeträge und den höheren Grundfreibetrag ebenfalls spürbar entlastet werden, besonders bei gemeinsamer Veranlagung.
✅ Fazit: 2025 wird steuerlich spürbar leichter
Die steuerlichen Änderungen 2025 setzen ein deutliches Signal in Richtung Entlastung, Familienförderung und Inflationsausgleich. Wer sich rechtzeitig informiert und bei der Steuererklärung alle Möglichkeiten nutzt – etwa durch Werbungskosten, Sonderausgaben und die Prüfung von Freibeträgen –, kann sich über spürbar mehr Geld im Portemonnaie freuen.
🔍 Checkliste: So profitieren Sie 2025 maximal
Lohnsteuerklasse prüfen (z. B. bei Ehepartner:innen)
Familienleistungen beantragen: Kindergeld, Freibeträge
ELSTER-Konto aktivieren und Steuererklärung vorbereiten
Werbungskosten, Sonderausgaben, Pendlerpauschale einreichen