Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz zum Juli 2024: Möglichkeiten zur doppelten Staatsbürgerschaft, verkürzte Aufenthaltszeiten und Erleichterungen bei Sprachtests
Ab Juli 2024 treten im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Deutschland wesentliche Änderungen in Kraft, die die Einbürgerung für viele Menschen, die in Deutschland leben, deutlich erleichtern sollen. Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Möglichkeit, die zweite Staatsbürgerschaft zu behalten, verkürzte Aufenthaltszeiten vor der Antragstellung auf Einbürgerung sowie Erleichterungen bei Sprachtests. Diese Reformen spiegeln das Bestreben wider, den Integrationsprozess für Migrantinnen und Migranten zu fördern und die Einbürgerung für viele qualifizierte Antragsteller zu erleichtern.
1. Erleichterung der Doppelstaatsbürgerschaft – Zweite Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger
Eine der bedeutendsten Änderungen im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz betrifft die Möglichkeit, die zweite Staatsbürgerschaft zu behalten. Bisher war es in Deutschland so, dass jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollte, in der Regel die Herkunftsstaatsbürgerschaft aufgeben musste, da Deutschland grundsätzlich keine Mehrstaatigkeit zuließ. Diese Regelung wurde oft als hinderlich für die Integration und für Menschen mit starken Bindungen an ihr Heimatland angesehen.
1.1. Neuregelung der Mehrstaatigkeit
Ab Juli 2024 wird es für viele Migranten und Migrantinnen möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Diese Regelung gilt nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für viele Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland leben und arbeiten. So können beispielsweise Türkische Staatsbürger, US-Amerikaner oder Inder nun mit der deutschen Staatsbürgerschaft auch ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten, was zu einer besseren Integration und zu stärkeren persönlichen Bindungen an beide Länder führt.
1.2. Ausnahmen für bestimmte Gruppen
Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen und Voraussetzungen, bei denen die doppelte Staatsbürgerschaft weiterhin nicht möglich sein kann. So bleibt es in besonderen Fällen erforderlich, dass eine Person die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgibt, wenn das Heimatland dies als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft verlangt oder wenn die betreffende Person auf Antrag die zweite Staatsbürgerschaft aufgeben möchte.
Die neue Regelung fördert die Integration, indem sie den Bindungswunsch an das Herkunftsland respektiert und gleichzeitig die Bindung an Deutschland stärkt.
2. Verkürzte Aufenthaltszeiten vor Antragstellung
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die verkürzten Aufenthaltszeiten für die Antragstellung auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Bislang mussten Migranten in der Regel acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können. Ab Juli 2024 wird dieser Zeitraum für viele Personen auf sieben Jahre reduziert. Für besonders gut integrierte Personen kann dieser Zeitraum sogar auf nur fünf Jahre verkürzt werden.
2.1. Voraussetzungen für verkürzte Aufenthaltszeiten
Die Verkürzung der Aufenthaltszeiten gilt vor allem für Migranten, die gute Integrationsleistungen nachweisen können. Zu den Kriterien gehören unter anderem:
Sprachkenntnisse: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er oder sie gute Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau besitzt (in der Regel mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Einbindung in die Gesellschaft: Wenn der Antragsteller bereits arbeitsmarktrelevant tätig ist oder eine ausreichende Altersvorsorge nachweist, kann die Aufenthaltszeit verkürzt werden.
Erfüllung der Integrationsanforderungen: Auch der Nachweis über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Schulabschlüsse oder die Teilnahme an Integrationskursen kann zu einer Verkürzung der Aufenthaltszeit führen.
2.2. Vorteile der Verkürzung
Die Verkürzung der Aufenthaltszeit bedeutet für viele Migranten eine schnellere Integration in die deutsche Gesellschaft, da sie sich früher einbürgern lassen können. Dies hat nicht nur praktische Vorteile in Bezug auf die Staatsbürgerschaft, sondern auch im Hinblick auf den Zugang zu staatlichen Sozialleistungen, Wahlrechten und weiteren Rechten, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind.
3. Erleichterungen bei Sprachtests – Geringere Anforderungen für bestimmte Gruppen
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Erleichterungen bei Sprachtests, die ab Juli 2024 für bestimmte Gruppen von Migranten gelten. Bisher war der Sprachtest eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung, da gute Deutschkenntnisse als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in die Gesellschaft gelten. Die neuen Regelungen beinhalten jedoch einige Erleichterungen.
3.1. Erleichterungen für ältere Antragsteller
Ab Juli 2024 wird es für Antragsteller über 60 Jahren eine Erleichterung bei den Sprachtests geben. Personen in dieser Altersgruppe müssen keinen formellen Sprachtest mehr ablegen, wenn sie in den letzten Jahren in Deutschland gelebt haben und durch andere Nachweise belegen können, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die sich aufgrund ihres Alters und ihrer Lebenssituation nicht mehr so einfach mit den Anforderungen eines standardisierten Sprachtests identifizieren können.
3.2. Erleichterungen für Menschen mit bestimmten Herkunftsländern
Auch für bestimmte Herkunftsländer wird es künftig Erleichterungen geben. So wird der Sprachtest für Menschen aus Ländern, in denen Deutsch bereits weit verbreitet ist oder die im Rahmen der EU-Erweiterung enge wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zu Deutschland pflegen, weniger streng gehandhabt. Beispielsweise können Menschen aus Österreich, Schweiz oder Luxemburg unter Umständen von einem vereinfachten Testverfahren profitieren.
3.3. Integration statt formeller Prüfung
Für viele Antragsteller, die über langjährige Erfahrung im deutschen Arbeitsmarkt oder ein entsprechendes soziales Engagement verfügen, kann es auch möglich sein, die Sprachkenntnisse durch alternative Nachweise zu belegen. Hierzu können die Teilnahme an Integrationskursen, berufliche Qualifikationen oder der Nachweis von Deutschkenntnissen im täglichen Leben beitragen.
4. Fazit – Einbürgerung wird einfacher und integrativer
Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz, die ab Juli 2024 in Kraft treten, schaffen eine bessere Grundlage für eine erfolgreiche Integration von Migranten in Deutschland. Die Möglichkeit, die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten, bietet mehr Flexibilität und stärkt die Bindung an beide Länder. Durch verkürzte Aufenthaltszeiten и Erleichterungen bei Sprachtests werden viele Menschen in die Lage versetzt, schneller und einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Insgesamt zielt diese Reform darauf ab, Migration und Integration in Deutschland effizienter und fairer zu gestalten.