Abgabe der Einkommensteuererklärung für jeden verpflichtend

💼 Einkommensteuererklärung 2024: Jetzt wird sie für (fast) alle zur Pflicht

Einleitung: Warum sich jetzt (fast) niemand mehr drücken kann

Wer bisher glaubte, mit einem einfachen Arbeitsverhältnis sei er oder sie von der Steuererklärung befreit, sollte jetzt genauer hinsehen. Denn mit dem Steuerjahr 2024 haben sich entscheidende Regeln geändert. Die Digitalisierung der Finanzverwaltung, neue Meldepflichten sowie die wachsende Zahl von Nebeneinkünften führen dazu, dass nun deutlich mehr Menschen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind – darunter viele, die bislang freiwillig entschieden haben.

Dabei geht es nicht nur um Kontrolle – sondern auch um Transparenz, Fairness und das Ziel, Steuereinnahmen gerechter zu erfassen. Dieser Blogbeitrag erklärt, wer jetzt abgabepflichtig ist, welche Fristen gelten и wie man sich optimal vorbereitet.


🧾 Wer muss jetzt eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Schon früher war die Steuererklärung für bestimmte Gruppen verpflichtend – etwa für Selbstständige, Vermieter:innen oder Menschen mit mehreren Jobs. Neu ist, dass nun auch viele Angestellte, Rentner:innen und Minijobber:innen betroffen sind. Hier ein Überblick:

1. Arbeitnehmer:innen mit Nebeneinkünften

Wer zusätzliche Einnahmen hat – z. B. aus Vermietung, Honorartätigkeiten oder Online-Verkäufen – und damit über 410 € im Jahr erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben.

2. Rentner:innen

Wenn die gesamten Einkünfte eines Ruheständlers den Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Alleinstehende) übersteigen, ist die Erklärung verpflichtend. Auch Betriebsrenten und Kapitalerträge zählen mit.

3. Lohnersatzleistungen

Wer Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 € im Jahr bezogen hat, ist abgabepflichtig – aufgrund des Progressionsvorbehalts.

4. Steuerklassen-Kombinationen

Paare mit den Steuerklassen III und V oder VI (bei mehreren Jobs) sind gesetzlich zur Abgabe verpflichtet.

5. Photovoltaikanlagen

Wer auch nur eine kleine Solaranlage auf dem Dach betreibt, wird steuerlich als Unternehmer:in behandelt. Zwar gibt es Vereinfachungen, doch eine einmalige oder jährliche Erklärung ist Pflicht.

6. Studierende mit Nebenjob

Auch Student:innen, die z. B. über Minijobs, Werkstudentenstellen oder Kapitalerträge Einkommen beziehen, können abgabepflichtig werden – insbesondere, wenn sie über den Steuerfreibetrag hinauskommen.


📅 Wichtige Fristen und was bei Versäumnis droht

Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis Ende Februar 2026.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wer die Erklärung zu spät oder gar nicht abgibt, muss mit spürbaren Folgen rechnen:

  • Verspätungszuschläge ab dem ersten überzogenen Monat (mindestens 25 € pro Monat)

  • Zwangsgelder, wenn nach Aufforderung keine Erklärung eingereicht wird

  • Steuerschätzungen, die in der Regel zu Nachzahlungen führen

  • Säumniszuschläge bei später Zahlung der festgesetzten Steuer

Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig handelt, kann sich nicht nur Ärger ersparen, sondern auch Geld zurückholen.


💰 Auch Pflichterklärung kann sich lohnen

Viele Menschen scheuen die Steuererklärung – sei es aus Unwissenheit, Unsicherheit oder Zeitmangel. Doch selbst wenn sie zur Pflicht wird, kann sie sich lohnen. Laut Bundesfinanzministerium erhalten rund 90 % der Arbeitnehmer:innen mit Steuererklärung eine Rückzahlung, durchschnittlich etwa 1.000 € pro Jahr.

Typische Rückerstattungen ergeben sich aus:

  • Fahrtkosten (Pendlerpauschale)

  • Werbungskosten über dem Pauschbetrag

  • Kosten für Fortbildung, Bewerbung oder Umzug

  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste

  • Sonderausgaben wie Spenden oder Versicherungen

Auch für Rentner:innen kann sich die Erklärung auszahlen – insbesondere, wenn sie Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen geltend machen.


🧠 So gelingt der Einstieg – Schritt für Schritt

1. Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen

Über das ELSTER-Portal können viele Daten (z. B. Lohn, Rente, Krankenversicherung) automatisch übernommen werden.

2. Belege sammeln

Auch wenn viele Nachweise nicht eingereicht werden müssen, sollten sie zur Sicherheit bereitliegen: Quittungen, Rechnungen, Verträge.

3. Hilfe holen, wenn nötig

Wer sich unsicher fühlt, kann auf Steuer-Software, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zurückgreifen – und oft bares Geld sparen.


📌 Fazit: Pflichten ernst nehmen, Chancen nutzen

Die Reform der Steuerpflicht bringt mehr Menschen in die Verantwortung – aber sie eröffnet auch neue Chancen zur Rückerstattung. Die Einkommensteuererklärung wird zum Standardprozess im digitalen Alltag. Wer sich rechtzeitig informiert und vorbereitet, spart nicht nur Zeit, sondern unter Umständen auch viel Geld.

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