Änderungen im Einbürgerungsverfahren

Änderungen im Einbürgerungsverfahren – §10 Abs. 4a des Staatsangehörigkeitsgesetzes – die Erleichterungen im Juni 2024 in Kraft getreten worden sind, nämlich Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland anstatt 8 Jahren zuvor, Möglichkeit der Beibehaltung der vorherigen Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig ersatzloses Streichen der Sprachnachweis Erleichterungen für die Personen über 60 bzw. 65 Jahren. Stattdessen wurde § 10, Abs. 4a eingefügt – Erleichterungen beim Sprachtest nur bei Nachweis der fruchtlosen Bemühungen den Test abzugeben.

Am 27. Juni 2024 trat in Deutschland eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, die den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert und modernisiert. Ziel dieser Reform ist es, die Integration von Zugewanderten zu fördern und Deutschland als attraktiven Standort für Fachkräfte zu stärken.

Verkürzte Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung. Statt wie bisher nach acht Jahren können Zugewanderte nun bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie herausragenden beruflichen Leistungen oder ehrenamtlichem Engagement, ist eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich.

Zulassung von Mehrstaatigkeit

Ein weiterer bedeutender Aspekt der Reform ist die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit. Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, sondern können diese neben der deutschen Staatsbürgerschaft beibehalten. Dies erleichtert vielen Menschen den Schritt zur Einbürgerung, da sie ihre ursprüngliche Identität nicht aufgeben müssen.

Anpassungen bei Sprachtests und Einbürgerungsvoraussetzungen

Die Reform bringt auch Änderungen bei den Anforderungen an Sprachkenntnisse mit sich. Für die sogenannte „Gastarbeitergeneration“ genügt es nun, wenn sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen können; ein formaler Einbürgerungstest ist für sie nicht mehr erforderlich. Für andere Bewerberinnen und Bewerber bleiben die Anforderungen an Sprachkenntnisse und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bestehen.

Reaktionen und Auswirkungen der Reform

Seit Inkrafttreten der Reform ist ein deutlicher Anstieg der Einbürgerungsanträge zu verzeichnen. Beispielsweise stiegen in Nürnberg die Anträge bis Ende August 2024 um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch in ostdeutschen Städten wie Halle (Saale) und Erfurt haben sich die Antragszahlen im September 2024 mehr als verdoppelt bzw. verdreifacht. Dieser Anstieg führt zu einer erhöhten Arbeitsbelastung der Ausländerbehörden und verlängerten Bearbeitungszeiten.

Kritische Stimmen, wie die des bayrischen CSU-Bundestagsfraktionschefs Alexander Dobrindt, befürchten, dass die erleichterte Einbürgerung illegaler Migration Vorschub leisten könnte. Dennoch betont das Bundesinnenministerium, dass die Reform klare und nachvollziehbare Regeln für die Einbürgerung setzt und die Voraussetzungen für eine Einbürgerung strenger gefasst wurden.

Fazit

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen und integrativen Gesellschaft dar. Durch die erleichterte Einbürgerung und die Zulassung von Mehrstaatigkeit wird Deutschland als attraktiver Standort für Fachkräfte gestärkt und die Integration von Zugewanderten gefördert. Gleichzeitig stellen die erhöhten Antragszahlen die Ausländerbehörden vor neue Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, um eine zügige Bearbeitung der Einbürgerungsanträge sicherzustellen.

 

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