§ 24 AufenthG vorerst nur bis März 2026 gültig

Jede Zeit kann aufgehoben werden. Da § 24 nur durch humanitäre Gründe geregelt wird, wird empfohlen, eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, in erster Linie nach §18 für qualifizierte Arbeitskräfte oder zu Familienzusammenführung.

Der § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt ausländischen Staatsangehörigen vorübergehenden Schutz aus humanitären Gründen. Aktuell ist dieser Schutz bis zum 4. März 2026 gültig, wobei die Möglichkeit besteht, ihn jederzeit aufzuheben.

Angesichts dieser Unsicherheit wird den Betroffenen empfohlen, eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, beispielsweise nach § 18 AufenthG für qualifizierte Fachkräfte oder im Rahmen der Familienzusammenführung.

Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Konkretes Arbeitsplatzangebot: Es muss ein spezifisches Jobangebot in Deutschland vorliegen.

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: In vielen Fällen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, es sei denn, es bestehen Ausnahmen durch gesetzliche Regelungen.

  • Berufsausübungserlaubnis: Falls für den Beruf eine spezielle Erlaubnis notwendig ist, muss diese vorliegen oder zumindest zugesagt sein.

  • Anerkennung der Qualifikation: Die im Ausland erworbene Qualifikation muss als gleichwertig mit der deutschen Ausbildung anerkannt sein.

Die erleichterten Regeln zur Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland zeigen laut der Bundesregierung Wirkung. Im laufenden Jahr wird eine Erteilung von rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erwartet, was einem Anstieg von über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Familienzusammenfü

Familienzusammenführung

Eine weitere Möglichkeit für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis ist die Familienzusammenführung. Hierbei können Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um das familiäre Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach individueller Situation und sollten mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt werden.

Fazit

Während der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG eine erste Sicherheit bietet, ist es für eine langfristige Perspektive in Deutschland empfehlenswert, eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Insbesondere die Möglichkeiten nach § 18 AufenthG für qualifizierte Fachkräfte oder im Rahmen der Familienzusammenführung bieten stabile und langfristige Lösungen für ein Leben in Deutschland.

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