Neue Grenzen bei der Blaucard

 

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie bestimmte Gehaltsanforderungen erfüllen:

## Standardgehalt

Mit Ihrer Arbeitsstelle in Deutschland müssen Sie ein Bruttojahresgehalt von mindestens **48.300 Euro** (im Jahr 2025) erreichen[1].

## Gehalt für Mangelberufe

Für Beschäftigungen in **Mangelberufen** gelten niedrigere Gehaltsanforderungen. In diesem Fall können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens **43.759,80 Euro** (im Jahr 2025) erhalten[1]. Hierfür ist jedoch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Ihrer Beschäftigung erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gehaltsschwellen jährlich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben werden und sich daher in Zukunft ändern können.

Quellen:
[1] https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu

Die Blaue Karte EU ist ein wichtiger Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten möchten. Hier sind weitere Details zu diesem Thema:

## Voraussetzungen

Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:

– Ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation
– Ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag in Deutschland
– Ein Mindestgehalt, das jährlich angepasst wird

**Ausnahme für IT-Fachkräfte:** In der Informations- und Kommunikationstechnologie kann eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung ausreichend sein, wenn sie mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist[2].

## Gehaltsanforderungen

Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU werden jährlich angepasst:

– Standardgehalt: Mindestens 48.300 Euro brutto pro Jahr (2025)[4]
– Mangelberufe: Mindestens 43.759,80 Euro brutto pro Jahr (2025)[4]

Für Mangelberufe ist zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich[1].

## Vorteile

Die Blaue Karte EU bietet mehrere Vorteile:

– Schnellerer Weg zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht
– Gültigkeit von bis zu 4 Jahren (oder Vertragslaufzeit plus 3 Monate)
– Nach einem Jahr freie Arbeitsplatzwahl ohne Behördenbenachrichtigung
– Erleichterter Familiennachzug ohne Sprachnachweis vor der Einreise[1]

## Niederlassungserlaubnis

Inhaber einer Blauen Karte EU können unter bestimmten Bedingungen schneller eine Niederlassungserlaubnis erhalten:

– Nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung
– Bereits nach 21 Monaten bei guten deutschen Sprachkenntnissen[1]

## Europäische Mobilität

Die Blaue Karte EU ermöglicht eine erhöhte Mobilität innerhalb der EU:

– Aufenthaltszeiten in verschiedenen EU-Staaten können für das Daueraufenthaltsrecht-EU angerechnet werden
– Mindestaufenthalt von 18 Monaten im Erststaat erforderlich[1]

Diese Informationen zeigen, dass die Blaue Karte EU ein attraktives Instrument zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten darstellt und kontinuierlich weiterentwickelt wird, um den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Quellen:
[1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/09.html
[2] https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/blauekarteeu/
[3] http://www.xn--rechtsanwalt-auslnderrecht-whc.de/blaue-karte-eu-blue-card/
[4] https://service.berlin.de/dienstleistung/324659/
[5] https://www.make-it-in-germany.com/fileadmin/1_Rebrush_2022/b_Arbeitgeber/PDF-Dateien/BMWK_Fragen_Antworten_Blaue_Karte_EU_DE_web_bf.pdf
[6] https://www.make-it-in-germany.com/typo3temp/assets/_processed_/2/1/csm_youtube_08631e8b0dde290de02f97ed7b09a771_338990e9f9.jpg?sa=X&ved=2ahUKEwiKu475vdiKAxVFv4kEHSNkIlMQ_B16BAgFEAI
[7] https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Ausl%C3%A4nderrecht/Blaue-Karte-EU_02.pdf
[8] https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu
[9] https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html

 

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