Düsseldorfer Tabelle – Änderungen zum neuen Jahr 2025

 

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 – Ausführliche Erläuterung

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein unverzichtbares Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wurde erstmals 1962 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entwickelt und wird seither regelmäßig angepasst. Die Tabelle bietet eine strukturierte Orientierung für die Festlegung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger und volljähriger Kinder, basierend auf dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.

Grundsätze der Tabelle

  1. Einkommensgruppen: Die Tabelle ist in verschiedene Einkommensgruppen unterteilt, die das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen widerspiegeln. Diese Gruppen beginnen bei einem Einkommen bis 1.900 Euro und reichen bis zu Einkommensgruppen über 5.501 Euro.

  2. Altersstufen: Es gibt vier Altersstufen, die den Unterhaltsbedarf des Kindes bestimmen:

    • Bis 5 Jahre

    • 6 bis 11 Jahre

    • 12 bis 17 Jahre

    • Volljährige Kinder

  3. Kindergeldanrechnung: Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei minderjährigen Kindern erfolgt die Anrechnung hälftig, bei volljährigen Kindern in voller Höhe.

  4. Eigenbedarf (Selbstbehalt): Der Unterhaltspflichtige hat Anspruch auf einen Eigenbedarf, der sicherstellen soll, dass sein Existenzminimum gewahrt bleibt. Der Selbstbehalt variiert je nach Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen.

Beispielhafte Tabelle (vereinfachte Darstellung):

Einkommensgruppe (in €) Bis 5 Jahre (€) 6-11 Jahre (€) 12-17 Jahre (€) Volljährige Kinder (€)
Bis 1.900 312 377 451 530
1.901 – 2.300 329 398 476 560
2.301 – 2.700 345 418 500 589
2.701 – 3.100 362 439 525 619
3.101 – 3.500 379 460 550 649

(Hinweis: Diese Tabelle dient nur zur Veranschaulichung und basiert nicht auf der Originalfassung der Düsseldorfer Tabelle 2025.)

Anwendung der Tabelle

  1. Einkommensbestimmung: Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen wird ermittelt. Hierbei werden bestimmte Ausgaben, wie berufsbedingte Aufwendungen oder Schulden, berücksichtigt.

  2. Zuordnung zur Einkommensgruppe: Das bereinigte Einkommen wird einer der Einkommensgruppen zugeordnet.

  3. Berücksichtigung des Kindesalters: Basierend auf dem Alter des Kindes wird der Unterhaltsbedarf aus der entsprechenden Spalte der Tabelle abgelesen.

  4. Anrechnung des Kindergeldes: Vom abgelesenen Unterhaltsbedarf wird das anteilige Kindergeld abgezogen.

Zusätzliche Aspekte

  • Bedarfskontrollbetrag: Dieser stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige nicht über seine finanziellen Möglichkeiten belastet wird.

  • Sonderbedarf und Mehrbedarf: In besonderen Fällen (z. B. teure medizinische Behandlungen) können zusätzliche Unterhaltsansprüche bestehen.

  • Volljährige Kinder: Der Unterhalt für volljährige Kinder ist abhängig davon, ob sie noch im Haushalt eines Elternteils leben oder bereits selbstständig wohnen.

Beispielrechnung

Ein Unterhaltspflichtiger mit einem bereinigten Einkommen von 2.500 Euro und einem 10-jährigen Kind:

  • Einkommensgruppe: 2.301 – 2.700 Euro

  • Altersstufe: 6-11 Jahre

  • Unterhaltsbedarf lt. Tabelle: 418 Euro

  • Kindergeldanrechnung (hälftig, bei 250 Euro Kindergeld): 125 Euro

  • Zahlbetrag: 418 Euro – 125 Euro = 293 Euro

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine transparente Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts. Dennoch ist sie nicht rechtlich bindend, sondern dient als Orientierung. In strittigen Fällen oder bei besonderen Umständen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Quelle: Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf

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