{"id":17552,"date":"2025-05-07T11:28:20","date_gmt":"2025-05-07T09:28:20","guid":{"rendered":"https:\/\/lawfactory-frankfurt.de\/?p=17552"},"modified":"2025-05-08T22:44:04","modified_gmt":"2025-05-08T20:44:04","slug":"familienrecht-versorgungsausgleich-kein-versorgungsausgleich-bei-geringfuegigkeit-neue-geringfuegigkeitsgrenze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawfactory-frankfurt.de\/de\/2025\/05\/07\/familienrecht-versorgungsausgleich-kein-versorgungsausgleich-bei-geringfuegigkeit-neue-geringfuegigkeitsgrenze\/","title":{"rendered":"Familienrecht \u2013 Versorgungsausgleich. Kein Versorgungsausgleich bei Geringf\u00fcgigkeit \u2013 neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"17552\" class=\"elementor elementor-17552\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5942437 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"5942437\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-16935e8 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"16935e8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p class=\"\" data-start=\"0\" data-end=\"117\"><strong data-start=\"0\" data-end=\"117\">Familienrecht \u2013 Versorgungsausgleich: Kein Versorgungsausgleich bei Geringf\u00fcgigkeit \u2013 Neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/strong><\/p><p class=\"\" data-start=\"119\" data-end=\"770\">Das Familienrecht ist ein weitreichendes und komplexes Rechtsgebiet, das unter anderem die finanziellen und rechtlichen Aspekte nach einer Scheidung regelt. Eines der zentralen Themen, das Ehegatten nach der Aufl\u00f6sung ihrer Ehe betrifft, ist der <strong data-start=\"365\" data-end=\"389\">Versorgungsausgleich<\/strong>. Dieser sorgt daf\u00fcr, dass die w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeanspr\u00fcche fair aufgeteilt werden, um eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung der Partner zu vermeiden. Mit der <strong data-start=\"597\" data-end=\"629\">neuen Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/strong> im Versorgungsausgleich hat sich jedoch ein wichtiger Aspekt des Familienrechts ge\u00e4ndert, der f\u00fcr viele Betroffene von gro\u00dfer Bedeutung ist.<\/p><h3 class=\"\" data-start=\"772\" data-end=\"812\">1. Was ist der Versorgungsausgleich?<\/h3><p class=\"\" data-start=\"814\" data-end=\"1086\">Der <strong data-start=\"818\" data-end=\"842\">Versorgungsausgleich<\/strong> regelt die Aufteilung von w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ziel ist es, sicherzustellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung nicht mit einer ungleichen Altersvorsorge zur\u00fcckgelassen werden. Insbesondere geht es hierbei um:<\/p><ul data-start=\"1088\" data-end=\"1529\"><li class=\"\" data-start=\"1088\" data-end=\"1233\"><p class=\"\" data-start=\"1090\" data-end=\"1233\"><strong data-start=\"1090\" data-end=\"1126\">Gesetzliche Rentenversicherungen<\/strong>: Hierzu geh\u00f6ren die Beitr\u00e4ge, die w\u00e4hrend der Ehe in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.<\/p><\/li><li class=\"\" data-start=\"1234\" data-end=\"1385\"><p class=\"\" data-start=\"1236\" data-end=\"1385\"><strong data-start=\"1236\" data-end=\"1267\">Betriebliche Altersvorsorge<\/strong>: Dazu z\u00e4hlen Rentenanspr\u00fcche aus der betrieblichen Altersversorgung, die ein Ehepartner w\u00e4hrend der Ehe erworben hat.<\/p><\/li><li class=\"\" data-start=\"1386\" data-end=\"1529\"><p class=\"\" data-start=\"1388\" data-end=\"1529\"><strong data-start=\"1388\" data-end=\"1445\">Private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen<\/strong>: Private Vorsorgeprodukte, die w\u00e4hrend der Ehe abgeschlossen oder angespart wurden.<\/p><\/li><\/ul><p class=\"\" data-start=\"1531\" data-end=\"1814\">Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass diese Anspr\u00fcche gerecht zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Im Allgemeinen erfolgt dies durch die <strong data-start=\"1685\" data-end=\"1725\">\u00dcbertragung von Rentenanwartschaften<\/strong> von einem Ehepartner auf den anderen, sodass beide im Alter finanziell abgesichert sind.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"1816\" data-end=\"1861\">1.1 Der Ablauf des Versorgungsausgleichs<\/h4><p class=\"\" data-start=\"1863\" data-end=\"2466\">Der Versorgungsausgleich wird in der Regel im Rahmen der Scheidung durchgef\u00fchrt. Zun\u00e4chst wird ermittelt, welche Anwartschaften w\u00e4hrend der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworben wurden. Hierbei werden alle relevanten Versorgungssysteme (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen usw.) ber\u00fccksichtigt. Die ermittelten Werte werden dann durch das Familiengericht aufgeteilt, wobei in der Praxis h\u00e4ufig eine <strong data-start=\"2305\" data-end=\"2329\">Anwartschaftsteilung<\/strong> erfolgt: Der Ehepartner, der in der Ehe h\u00f6here Rentenanspr\u00fcche erworben hat, \u00fcbertr\u00e4gt einen Teil dieser Anwartschaften auf den anderen.<\/p><p class=\"\" data-start=\"2468\" data-end=\"2744\">Der Versorgungsausgleich betrifft nicht nur gesetzliche Rentenanspr\u00fcche, sondern auch private und betriebliche Altersvorsorgeanspr\u00fcche. Auch wenn beide Partner in einer anderen Art von Altersvorsorge investiert haben, wird der Versorgungsausgleich entsprechend ber\u00fccksichtigt.<\/p><h3 class=\"\" data-start=\"2746\" data-end=\"2793\">2. Die Bedeutung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/h3><p class=\"\" data-start=\"2795\" data-end=\"3167\">Ein wichtiger Aspekt des Versorgungsausgleichs ist die <strong data-start=\"2850\" data-end=\"2876\">Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/strong>, die nunmehr eine wichtige Rolle im Familienrecht spielt. Die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze legt fest, ab welchem Betrag ein Versorgungsausgleich \u00fcberhaupt durchgef\u00fchrt wird. Liegen die Rentenanwartschaften eines Ehepartners unter dieser Grenze, entf\u00e4llt der Anspruch auf den Versorgungsausgleich.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"3169\" data-end=\"3242\">2.1 Die alte Regelung: Kein Versorgungsausgleich bei Geringf\u00fcgigkeit<\/h4><p class=\"\" data-start=\"3244\" data-end=\"3643\">Fr\u00fcher war es so, dass bei sehr geringen Rentenanwartschaften der Ausgleich nicht vorgenommen wurde. Das hatte den Hintergrund, dass bei minimalen Anwartschaften der Aufwand und die Kosten eines Versorgungsausgleichs im Verh\u00e4ltnis zu dem Nutzen zu hoch waren. Dieser Ansatz f\u00fchrte dazu, dass in vielen F\u00e4llen der Versorgungsausgleich gar nicht oder nur mit sehr geringen Betr\u00e4gen durchgef\u00fchrt wurde.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"3645\" data-end=\"3697\">2.2 Einf\u00fchrung der neuen Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/h4><p class=\"\" data-start=\"3699\" data-end=\"4223\">Mit der <strong data-start=\"3707\" data-end=\"3754\">Einf\u00fchrung der neuen Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/strong> hat sich diese Praxis ge\u00e4ndert. Die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze wurde so angehoben, dass nur noch dann ein Versorgungsausgleich stattfindet, wenn die Rentenanwartschaften eines Ehepartners einen bestimmten Mindestbetrag \u00fcberschreiten. Diese Grenze liegt inzwischen bei <strong data-start=\"4019\" data-end=\"4033\">2.000 Euro<\/strong>. Das bedeutet, dass der Versorgungsausgleich nur dann durchgef\u00fchrt wird, wenn die Rentenanwartschaften des Ehegatten, der weniger Anspr\u00fcche erworben hat, mindestens diesen Betrag erreichen.<\/p><p class=\"\" data-start=\"4225\" data-end=\"4589\">Ziel dieser \u00c4nderung war es, den b\u00fcrokratischen Aufwand zu verringern und die Kosten f\u00fcr den Versorgungsausgleich in F\u00e4llen mit sehr niedrigen Rentenanwartschaften zu reduzieren. Durch die neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze wird verhindert, dass geringe Anspr\u00fcche, die praktisch kaum Auswirkungen auf die sp\u00e4tere Rente haben, unn\u00f6tig aufwendig ausgeglichen werden m\u00fcssen.<\/p><h3 class=\"\" data-start=\"4591\" data-end=\"4648\">3. Warum wurde die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze eingef\u00fchrt?<\/h3><p class=\"\" data-start=\"4650\" data-end=\"4808\">Die Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze hatte mehrere Ziele, die sowohl den rechtlichen als auch den praktischen Aspekt des Versorgungsausgleichs betreffen:<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"4810\" data-end=\"4857\">3.1 Entlastung der Gerichte und Verwaltung<\/h4><p class=\"\" data-start=\"4859\" data-end=\"5304\">Einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze war die <strong data-start=\"4935\" data-end=\"4981\">Entlastung der Gerichte und der Verwaltung<\/strong>. Bei sehr niedrigen Rentenanspr\u00fcchen war der Aufwand f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Versorgungsausgleichs h\u00e4ufig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch. Es gab zahlreiche F\u00e4lle, bei denen der tats\u00e4chliche Nutzen des Versorgungsausgleichs f\u00fcr den betroffenen Ehepartner nahezu null war, da der Ausgleich nur minimale Zahlungen zur Folge hatte.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"5306\" data-end=\"5350\">3.2 Reduktion von B\u00fcrokratie und Kosten<\/h4><p class=\"\" data-start=\"5352\" data-end=\"5835\">Ein weiterer Grund f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze war, dass die Durchf\u00fchrung des Versorgungsausgleichs mit hohen administrativen und finanziellen Kosten verbunden war. Besonders bei kurzen Ehen oder Ehen mit niedrigen Rentenanwartschaften war der Aufwand h\u00e4ufig sehr hoch, w\u00e4hrend der tats\u00e4chliche Nutzen f\u00fcr die Ehegatten in vielen F\u00e4llen vernachl\u00e4ssigbar war. Diese Regelung soll auch eine unn\u00f6tige Belastung f\u00fcr beide Parteien und f\u00fcr das Gerichtssystem verhindern.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"5837\" data-end=\"5899\">3.3 Minimierung der Auswirkungen bei niedrigen Anspr\u00fcchen<\/h4><p class=\"\" data-start=\"5901\" data-end=\"6295\">Die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze stellt sicher, dass Ehegatten, die w\u00e4hrend der Ehe nur sehr geringe Rentenanwartschaften erworben haben, nicht durch den Versorgungsausgleich unbillig benachteiligt werden. Bei minimalen Anspr\u00fcchen w\u00e4re der Versorgungsausgleich im Grunde genommen eine rein formale \u00dcbung, die wenig bis keinen Effekt auf die sp\u00e4tere finanzielle Situation der betroffenen Partei h\u00e4tte.<\/p><h3 class=\"\" data-start=\"6297\" data-end=\"6334\">4. Ausnahmen und Sonderregelungen<\/h3><p class=\"\" data-start=\"6336\" data-end=\"6667\">Trotz der Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Versorgungsausgleich unter bestimmten Umst\u00e4nden auch dann stattfinden kann, wenn die Rentenanwartschaften eines Ehepartners unterhalb der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze liegen.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"6669\" data-end=\"6688\">4.1 H\u00e4rtef\u00e4lle<\/h4><p class=\"\" data-start=\"6690\" data-end=\"7058\">Im Falle von <strong data-start=\"6703\" data-end=\"6718\">H\u00e4rtef\u00e4llen<\/strong> kann auch bei geringen Rentenanspr\u00fcchen ein Versorgungsausgleich durchgef\u00fchrt werden. Ein solcher H\u00e4rtefall liegt beispielsweise vor, wenn der benachteiligte Ehepartner w\u00e4hrend der Ehe erhebliche pers\u00f6nliche und berufliche Einbu\u00dfen in Kauf genommen hat, um das Wohl des anderen Ehepartners zu f\u00f6rdern oder dessen Altersvorsorge zu sichern.<\/p><h4 class=\"\" data-start=\"7060\" data-end=\"7103\">4.2 Ausgleich von Unterhaltsanspr\u00fcchen<\/h4><p class=\"\" data-start=\"7105\" data-end=\"7480\">In manchen F\u00e4llen kann der Versorgungsausgleich auch zur <strong data-start=\"7162\" data-end=\"7200\">Sicherung von Unterhaltsanspr\u00fcchen<\/strong> dienen. Wenn ein Ehepartner nach der Scheidung auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist und dieser Partner keine ausreichende Altersvorsorge hat, kann auch ein Versorgungsausgleich unterhalb der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze durchgef\u00fchrt werden, um den Unterhaltsanspruch zu unterst\u00fctzen.<\/p><h3 class=\"\" data-start=\"7482\" data-end=\"7494\">5. Fazit<\/h3><p class=\"\" data-start=\"7496\" data-end=\"8096\">Die <strong data-start=\"7500\" data-end=\"7531\">neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze<\/strong> im Versorgungsausgleich hat das Familienrecht in Deutschland in vielerlei Hinsicht vereinfacht und modernisiert. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, den b\u00fcrokratischen Aufwand und die Kosten f\u00fcr den Versorgungsausgleich zu verringern, ohne dabei die Grundprinzipien der Fairness und Gerechtigkeit zu gef\u00e4hrden. F\u00fcr viele Ehegatten, die nur geringe Rentenanwartschaften erworben haben, bedeutet diese \u00c4nderung eine Entlastung, da der Versorgungsausgleich nunmehr nur in den F\u00e4llen durchgef\u00fchrt wird, in denen er einen tats\u00e4chlichen Nutzen bietet.<\/p><p class=\"\" data-start=\"8098\" data-end=\"8464\">Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirken wird, insbesondere in Bezug auf die Zahl der F\u00e4lle, in denen ein Versorgungsausgleich unterbleibt. Klar ist jedoch, dass der Versorgungsausgleich nach wie vor eine zentrale Rolle im Familienrecht spielt und im Falle von Scheidungen eine gerechte Aufteilung der Rentenanspr\u00fcche sicherstellen soll.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Familienrecht \u2013 Versorgungsausgleich: Kein Versorgungsausgleich bei Geringf\u00fcgigkeit \u2013 Neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze Das Familienrecht ist ein weitreichendes und komplexes Rechtsgebiet, das unter anderem die finanziellen und rechtlichen Aspekte nach einer Scheidung regelt. Eines der zentralen Themen, das Ehegatten nach der Aufl\u00f6sung ihrer Ehe betrifft, ist der Versorgungsausgleich. Dieser sorgt daf\u00fcr, dass die w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeanspr\u00fcche fair aufgeteilt werden, um eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung der Partner zu vermeiden. Mit der neuen Geringf\u00fcgigkeitsgrenze im Versorgungsausgleich hat sich jedoch ein wichtiger Aspekt des Familienrechts ge\u00e4ndert, der f\u00fcr viele Betroffene von gro\u00dfer Bedeutung ist. 1. Was ist der Versorgungsausgleich? Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung von w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ziel ist es, sicherzustellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung nicht mit einer ungleichen Altersvorsorge zur\u00fcckgelassen werden. Insbesondere geht es hierbei um: Gesetzliche Rentenversicherungen: Hierzu geh\u00f6ren die Beitr\u00e4ge, die w\u00e4hrend der Ehe in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Betriebliche Altersvorsorge: Dazu z\u00e4hlen Rentenanspr\u00fcche aus der betrieblichen Altersversorgung, die ein Ehepartner w\u00e4hrend der Ehe erworben hat. Private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen: Private Vorsorgeprodukte, die w\u00e4hrend der Ehe abgeschlossen oder angespart wurden. Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass diese Anspr\u00fcche gerecht zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Im Allgemeinen erfolgt dies durch die \u00dcbertragung von Rentenanwartschaften von einem Ehepartner auf den anderen, sodass beide im Alter finanziell abgesichert sind. 1.1 Der Ablauf des Versorgungsausgleichs Der Versorgungsausgleich wird in der Regel im Rahmen der Scheidung durchgef\u00fchrt. Zun\u00e4chst wird ermittelt, welche Anwartschaften w\u00e4hrend der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworben wurden. Hierbei werden alle relevanten Versorgungssysteme (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen usw.) ber\u00fccksichtigt. Die ermittelten Werte werden dann durch das Familiengericht aufgeteilt, wobei in der Praxis h\u00e4ufig eine Anwartschaftsteilung erfolgt: Der Ehepartner, der in der Ehe h\u00f6here Rentenanspr\u00fcche erworben hat, \u00fcbertr\u00e4gt einen Teil dieser Anwartschaften auf den anderen. Der Versorgungsausgleich betrifft nicht nur gesetzliche Rentenanspr\u00fcche, sondern auch private und betriebliche Altersvorsorgeanspr\u00fcche. Auch wenn beide Partner in einer anderen Art von Altersvorsorge investiert haben, wird der Versorgungsausgleich entsprechend ber\u00fccksichtigt. 2. Die Bedeutung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze Ein wichtiger Aspekt des Versorgungsausgleichs ist die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze, die nunmehr eine wichtige Rolle im Familienrecht spielt. Die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze legt fest, ab welchem Betrag ein Versorgungsausgleich \u00fcberhaupt durchgef\u00fchrt wird. Liegen die Rentenanwartschaften eines Ehepartners unter dieser Grenze, entf\u00e4llt der Anspruch auf den Versorgungsausgleich. 2.1 Die alte Regelung: Kein Versorgungsausgleich bei Geringf\u00fcgigkeit Fr\u00fcher war es so, dass bei sehr geringen Rentenanwartschaften der Ausgleich nicht vorgenommen wurde. Das hatte den Hintergrund, dass bei minimalen Anwartschaften der Aufwand und die Kosten eines Versorgungsausgleichs im Verh\u00e4ltnis zu dem Nutzen zu hoch waren. Dieser Ansatz f\u00fchrte dazu, dass in vielen F\u00e4llen der Versorgungsausgleich gar nicht oder nur mit sehr geringen Betr\u00e4gen durchgef\u00fchrt wurde. 2.2 Einf\u00fchrung der neuen Geringf\u00fcgigkeitsgrenze Mit der Einf\u00fchrung der neuen Geringf\u00fcgigkeitsgrenze hat sich diese Praxis ge\u00e4ndert. Die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze wurde so angehoben, dass nur noch dann ein Versorgungsausgleich stattfindet, wenn die Rentenanwartschaften eines Ehepartners einen bestimmten Mindestbetrag \u00fcberschreiten. Diese Grenze liegt inzwischen bei 2.000 Euro. Das bedeutet, dass der Versorgungsausgleich nur dann durchgef\u00fchrt wird, wenn die Rentenanwartschaften des Ehegatten, der weniger Anspr\u00fcche erworben hat, mindestens diesen Betrag erreichen. Ziel dieser \u00c4nderung war es, den b\u00fcrokratischen Aufwand zu verringern und die Kosten f\u00fcr den Versorgungsausgleich in F\u00e4llen mit sehr niedrigen Rentenanwartschaften zu reduzieren. Durch die neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze wird verhindert, dass geringe Anspr\u00fcche, die praktisch kaum Auswirkungen auf die sp\u00e4tere Rente haben, unn\u00f6tig aufwendig ausgeglichen werden m\u00fcssen. 3. Warum wurde die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze eingef\u00fchrt? Die Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze hatte mehrere Ziele, die sowohl den rechtlichen als auch den praktischen Aspekt des Versorgungsausgleichs betreffen: 3.1 Entlastung der Gerichte und Verwaltung Einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze war die Entlastung der Gerichte und der Verwaltung. Bei sehr niedrigen Rentenanspr\u00fcchen war der Aufwand f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Versorgungsausgleichs h\u00e4ufig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch. Es gab zahlreiche F\u00e4lle, bei denen der tats\u00e4chliche Nutzen des Versorgungsausgleichs f\u00fcr den betroffenen Ehepartner nahezu null war, da der Ausgleich nur minimale Zahlungen zur Folge hatte. 3.2 Reduktion von B\u00fcrokratie und Kosten Ein weiterer Grund f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze war, dass die Durchf\u00fchrung des Versorgungsausgleichs mit hohen administrativen und finanziellen Kosten verbunden war. Besonders bei kurzen Ehen oder Ehen mit niedrigen Rentenanwartschaften war der Aufwand h\u00e4ufig sehr hoch, w\u00e4hrend der tats\u00e4chliche Nutzen f\u00fcr die Ehegatten in vielen F\u00e4llen vernachl\u00e4ssigbar war. Diese Regelung soll auch eine unn\u00f6tige Belastung f\u00fcr beide Parteien und f\u00fcr das Gerichtssystem verhindern. 3.3 Minimierung der Auswirkungen bei niedrigen Anspr\u00fcchen Die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze stellt sicher, dass Ehegatten, die w\u00e4hrend der Ehe nur sehr geringe Rentenanwartschaften erworben haben, nicht durch den Versorgungsausgleich unbillig benachteiligt werden. Bei minimalen Anspr\u00fcchen w\u00e4re der Versorgungsausgleich im Grunde genommen eine rein formale \u00dcbung, die wenig bis keinen Effekt auf die sp\u00e4tere finanzielle Situation der betroffenen Partei h\u00e4tte. 4. Ausnahmen und Sonderregelungen Trotz der Einf\u00fchrung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Versorgungsausgleich unter bestimmten Umst\u00e4nden auch dann stattfinden kann, wenn die Rentenanwartschaften eines Ehepartners unterhalb der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze liegen. 4.1 H\u00e4rtef\u00e4lle Im Falle von H\u00e4rtef\u00e4llen kann auch bei geringen Rentenanspr\u00fcchen ein Versorgungsausgleich durchgef\u00fchrt werden. Ein solcher H\u00e4rtefall liegt beispielsweise vor, wenn der benachteiligte Ehepartner w\u00e4hrend der Ehe erhebliche pers\u00f6nliche und berufliche Einbu\u00dfen in Kauf genommen hat, um das Wohl des anderen Ehepartners zu f\u00f6rdern oder dessen Altersvorsorge zu sichern. 4.2 Ausgleich von Unterhaltsanspr\u00fcchen In manchen F\u00e4llen kann der Versorgungsausgleich auch zur Sicherung von Unterhaltsanspr\u00fcchen dienen. Wenn ein Ehepartner nach der Scheidung auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist und dieser Partner keine ausreichende Altersvorsorge hat, kann auch ein Versorgungsausgleich unterhalb der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze durchgef\u00fchrt werden, um den Unterhaltsanspruch zu unterst\u00fctzen. 5. Fazit Die neue Geringf\u00fcgigkeitsgrenze im Versorgungsausgleich hat das Familienrecht in Deutschland in vielerlei Hinsicht vereinfacht und modernisiert. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, den b\u00fcrokratischen Aufwand und die Kosten f\u00fcr den Versorgungsausgleich zu verringern, ohne dabei die Grundprinzipien der Fairness und Gerechtigkeit zu gef\u00e4hrden. F\u00fcr viele Ehegatten, die nur geringe Rentenanwartschaften erworben haben, bedeutet diese \u00c4nderung eine Entlastung, da der Versorgungsausgleich nunmehr nur in den F\u00e4llen durchgef\u00fchrt wird, in denen er einen tats\u00e4chlichen Nutzen bietet. 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