Änderungen im Einbürgerungsverfahren

Änderungen im Einbürgerungsverfahren - §10 Abs. 4a des Staatsangehörigkeitsgesetzes - die Erleichterungen im Juni 2024 in Kraft getreten worden sind,…

§ 24 AufenthG vorerst nur bis März 2026 gültig

Jede Zeit kann aufgehoben werden. Da § 24 nur durch humanitäre Gründe geregelt wird, wird empfohlen, eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen,…

Möglichkeit bei berechtigtem Interesse zwei Aufenthaltstitel zu besitzen

Die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag führt seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.Die…

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