Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuertarife in 2025

Die Bundesregierung plant für 2025 und 2026 weitere steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

## Einkommensteuer

– Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro (Quelle).
– Der Einkommensteuertarif wird angepasst, um die kalte Progression auszugleichen.
– Die Eckwerte des Steuertarifs werden 2025 um 2,6% und 2026 um 2% verschoben (Quelle).
– Der Spitzensteuersatz greift 2025 ab 68.481 Euro und 2026 ab 69.879 Euro(Quelle).

## Kindergeld und Kinderfreibeträge

– Das Kindergeld erhöht sich 2025 auf 255 Euro und 2026 auf 259 Euro monatlich (Quelle).
– Der Kinderfreibetrag steigt 2025 auf 9.600 Euro und 2026 auf 9.756 Euro (Quelle).
– Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien steigt 2025 auf 25 Euro monatlich (Quelle).

## Weitere Maßnahmen

– Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird 2025 auf 19.950 Euro und 2026 auf 20.350 Euro angehoben. (Quelle)
– Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen sind geplant.
– Die steuerliche Forschungsförderung soll ausgeweitet werden (Quelle).

## Entlastungsvolumen

– Insgesamt sollen die Bürgerinnen und Bürger 2025 um rund 7 Milliarden Euro und 2026 um etwa 6 Milliarden Euro entlastet werden (Quelle).
– Das Gesamtvolumen der Entlastungen für 2025 und 2026 beträgt laut Bundesregierung 23 Milliarden Euro. Die Quelle finden Sie hier.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Kaufkraft zu stärken, Familien zu unterstützen und die Wirtschaft anzukurbeln. Die genauen Auswirkungen können je nach individuellem Einkommen und Familiensituation variieren.

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